Hebammenhilfe steht jeder Frau während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu. Die vereinbarten Leistungen im Rahmen der Hebammenvergütungsvereinbarung ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen welche die Kosten dafür übernehmen.

Jede Schwangere hat das Recht auf freie Arzt- und Hebammenwahl.

Folgende Leistungen stehen Ihnen in der Schwangerschaft und Wochenbett zu:

Schwangerschaft

  • Schwangerenvorsorge (laut Mutterschaftsrichtlinien)
  • Hilfe bei Beschwerden
  • Beratungen (auch telefonisch) max. 12 Stck.
  • Geburtsvorbereitungskurs

Wochenbett

  • tägliche Hausbesuche bei Bedarf in den ersten 10 Tagen nach Geburt
  • ab dem 11. Tag bis 12 Wochen nach Geburt weitere 16 Besuche oder Beratungen (auch telefonisch)
  • danach bei Bedarf 8 weitere Besuche/Telefonate bis Ende der Stillzeit
  • Rückbildungsgymnastikkurs